Änderungen 2026 für die Bauwirtschaft

Zum Jahresbeginn sowie im Verlauf des Jahres 2026 treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Bauwirtschaft haben werden. Die BG BAU informiert über die wichtigsten Regelungen und Vorgaben.

Im Zuge der Umsetzung der EU-Asbest-Richtlinie werden voraussichtlich Anfang 2026 umfassende Änderungen in Kraft treten. Künftig müssen Betriebe in der unternehmensbezogenen Anzeige auch die Namen der Beschäftigten sowie Nachweise zur Fachkunde und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge angeben. Zudem wird für Abbrucharbeiten im Bereich des niedrigen oder mittleren Risikos eine Genehmigungspflicht eingeführt.

Parallel dazu wurden im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) überarbeitet oder neu gefasst, darunter die Vorgaben zu Blei, alter Mineralwolle, kontaminierten Bereichen und krebserzeugenden Metallen. Die Neufassung der TRGS 519 „Asbest“ wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat. Ab Januar 2026 steigt zudem die Mindestausbildungsvergütung auf 724 Euro brutto pro Monat für Auszubildende im ersten Lehrjahr. Zusätzlich erhöhen sich in mehreren Handwerksbranchen die Branchenmindestlöhne und es treten treten ab August 2026 neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe in Kraft. Die Reform umfasst Anpassungen bei Ausbildungsinhalten und -strukturen sowie bei den Prüfungsformaten, insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Seit dem 1. Dezember 2025 steht mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) weiterhin eine neue digitale Lösung für die Unfallversicherung zur Verfügung. Zu den Änderungen bei der Sozial- und Rentenversicherung können bei der BG Bau ebenfalls Informationen angefragt werden.

Bild Auf die Bauwirtschaft kommen 2026 einige Änderungen zu.

Foto: BG Bau/Thomas Lucks