Neue Prämien der BG BAU
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat neue Produkte für den Arbeitsschutz in ihr Förderprogramm aufgenommen sowie die Antragsstellung vereinfacht. Damit sollen weitere Anreize für sichere Arbeitsbedingungen gesetzt werden.
Ab dem 1. Juli 2026 werden zwei neue Arbeitsschutzprämien eingeführt. Gefördert werden Drohnen und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Drohnen können eine wirksame Arbeitsschutzlösung sein, indem sie gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernehmen, etwa bei Einsätzen an Dächern und Fassaden, in Schächten und Kanälen oder in belasteten Bereichen. Bezuschusst wird sowohl die Anschaffung als auch der Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Förderung erfolgt beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.
Ebenso werden temporäre Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie temporäre Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen mit bis zu 3.000 Euro gefördert. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro bekommen.
Parallel zur Einführung neuer Prämien wurde das Antragsverfahren vereinfacht. Statt fünf Förderstufen wird es ab dem 1. Juli 2026 nur noch vier geben. Durch die Neuausrichtung könnten viele Unternehmen zukünftig eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen, informiert die Berufsgenossenschaft.
Gleichzeitig laufen einige Prämien zum 30. Juni 2026 aus. Weitere Informationen finden Sie hier..
Bildtext: Die BG Bau passt ihr Förderprogramm fortlaufend an, um technische Neuerungen und veränderte Arbeitsverfahren zu berücksichtigen.
Bild: BG Bau

