Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten
Der Fachbereich Bauwesen im Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gemeinsam mit Verbänden aus Handwerk, Handel und Industrie verbindliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten festgelegt.
Wie die BG Bau meldet, wurden diese im Rahmen der Messe Dach+Holz als Anhang zur Dachlattenvereinbarung unterzeichnet und veröffentlicht. Ziel ist es, die Arbeitssicherheit auf Dächern weiter zu verbessern und Durchsturzunfälle wirksam zu vermeiden. Der in Köln unterzeichnete Anhang zur Dachlattenvereinbarung definiert die Produkt- und Produktionsanforderungen für Dachlatten mit Keilzinkenverbindung. Die Regelung gilt für visuell oder maschinell nach der Festigkeit sortierte keilgezinkte Dachlatten für tragende Zwecke.
Sie stellt sicher, dass sowohl das verwendete Holz als auch die Keilzinkenverbindung der Dachlatten ausreichend tragfähig sind, um den Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten auf Dächern zu entsprechen. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit für Hersteller und Anwender.
Der neue Anhang ergänzt die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ vom 8. Juli 2022 und tritt am 25. Februar 2026 in Kraft. Er wird vom Fachbereich Bauwesen der DGUV sowie den unterzeichnenden Verbänden Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz), Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH), Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) sowie Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) getragen.
Weitere Informationen sowie die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ sind auf der Website der DGUV unter diesem Link abrufbar.
Bildtext Die Unterzeichner der Dachlattenvereinbarung für keilgezinkte Dachlatten
Bild: BG Bau

