Baywa: Weg zur Restrukturierung frei

Der Restrukturierungsplan der Baywa AG hat in dem gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin des StaRUG-Verfahrens die Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten erhalten. Die Bestätigung des Plans durch das Amtsgericht München wird kurzfristig auch erwartet.

Im Januar 2025 hatte die Baywa AG beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeleitet, da einige Finanzgläubiger die Zustimmung zu dem zuvor intensiv verhandelten Finanzierungskonzept verweigert hatten. Sie wollten nicht auf ihre Forderungen verzichten. Das im Rahmen des StaRUG umzusetzende Finanzierungskonzept sieht keine Forderungsverzichte der Finanzgläubiger und auch keine Kapitalherabsetzung auf Aktionärsseite vor. Im Kern geht es um die Laufzeitverlängerung der Finanzierungen. Darüber hinaus wird zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Betroffen ist von dem Verfahren ausschließlich die Muttergesellschaft Baywa AG; Tochterunternehmen sind nicht Teil des Verfahrens.

Die Gruppe der rund 300 planbetroffenen Finanzgläubiger stimmte dem Restrukturierungsplan mit einer Mehrheit von 93,29 Prozent zu. Weiterhin stimmten sie einer Verlängerung der unterschiedlichen Kredite bis zum 31. Dezember 2028 zu und es wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu ca. EUR 201,6 Mio. beschlossen.

CRO und Vorstandsmitglied Michael Baur: „Mit der Zustimmung ist das finanzielle Fundament für den Sanierungsrahmen bis Ende 2028 gelegt.“

Bildtext Die Zentrale der Baywa AG in München

Foto: Baywa