Die Baywa AG geht nicht mehr davon aus, dass der Verkauf der Cefetra Group mit den Unternehmen der First Dutch Group, die den Vertrag über den Erwerb der Cefetra abgeschlossen haben und die von dem niederländischen Unternehmer Peter Goedvolk kontrolliert werden, gemäß dem Kaufvertrag vollzogen wird. Laut Informationen der Baywa hat die First Dutch Group entgegen ihren vertraglichen Verpflichtungen die Finanzierung des Kaufpreises nicht rechtzeitig sichergestellt.
Der Vollzug (Closing) des Verkaufs von Cefetra kann nicht wie im Kaufvertrag vereinbart erfolgen, obwohl alle im Kaufvertrag festgelegten Vollzugsbedingungen erfüllt sind. Die Baywa AG behält sich daher das Recht vor, Ansprüche gegen Peter Goedvolk und die First Dutch Group geltend zu machen.
Aktuell verhandelt die Baywa mit einer neuen Investorengruppe, die erklärt hat, den bestehenden Kaufvertrag im Wesentlichen zu übernehmen und die Transaktion auf dieser Basis zu vollziehen. Die neue Investorengruppe plant, den Kaufpreis mit Eigenkapital zu finanzieren. Hinsichtlich der Refinanzierung der Cefetra ist eine Übernahme der bereits entwickelten Refinanzierungsstruktur geplant. Die involvierten Banken haben signalisiert, den Prozess (vorbehaltlich der erforderlichen Geldwäscheprüfungen und Kreditentscheidungen) konstruktiv weiter zu unterstützen.
Der Vorstand der BayWa AG strebt den Vollzug der Transaktion im vierten Quartal 2025 an. Die Banken haben signalisiert, die Finanzierung der Cefetra längerfristig konstruktiv zu begleiten. Der Vorstand der Baywa plant, das Angebot an die Streubesitz Aktionäre für die zweite Tranche der im Restrukturierungsplan beschlossenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung (siehe Ad-Hoc Meldung vom 1. Juli 2025) im Oktober zu veröffentlichen.
Bildtext Zentrale der Baywa AG in München
Foto: Baywa

