BG BAU informiert über neue Asbestpflichten
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Hintergrund ist die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die damit verbundenen Pflichten im Umgang mit Asbest.
Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Die Verordnung ist Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 veröffentlicht und am 20. Dezember 2025 in Kraft getreten. Sie beinhaltet unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich.
Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. So müssen Unternehmen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.
Der aktualisierte Leitfaden der BG BAU beschreibt und erklärt Änderungen und unterstützt Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen. Der Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ steht unter diesem Link zum Herunterladen bereit.
Bildtext Der neue Leitfaden der BG Bau informiert über Änderungen in der Asbest-Verordnung.
Bild: BG Bau

